Handlungs- und gestaltungsfähig sein – auch finanziell
Die Städte und Gemeinden sind in der Regel die ersten Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger; hier haben die Handlungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen eine ganz besondere Bedeutung für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Wir begrüßen daher die zur Abmilderung der Einnahmeverluste vorgesehene Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen und die Erhöhung der Kostenübernahme in der Grundsicherung durch den Bund. Diese Sofortmaßnahmen zur Krisenbewältigung lösen jedoch die bestehenden langfristigen Herausforderungen nicht.
Uns ist wichtig, dass Entscheidungen nach sachlichen und wirtschaftlichen und nicht nur nach kurzfristig finanziellen Erwägungen erfolgen. Nachhaltig wirtschaften heißt für uns auch, bei der Entwicklung und der Vergabe eines Projektes die Kosten über den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. Dazu gehört für uns, dass die Rahmenbedingungen für die Beantwortung der Frage der Entwicklung von Baugebieten oder Gewerbegebieten verändert werden müssen.
Wir befürworten daher eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Gemeinschaftssteuern, die berücksichtigt, dass die Entwicklung von Baugebieten im Vergleich zur Entwicklung von Gewerbegebieten, z.B. durch den Bau und Unterhalt von Schulen und Kitas, zu Folgekosten führt, die derzeit nicht berücksichtigt sind.
Wir sprechen uns klar gegen willkürliche Steuererhöhungen aus. Kommunale Kassen brauchen kluge Rechner. Dafür stehen wir bereit. Dafür wollen wir schlanke und effiziente Verwaltungen, die nur tätig werden sollen, wenn Private etwas nicht tun können.
Wir stehen klar ein für ein dauerhaftes Erreichen des Haushaltsausgleiches und die Reduzierung der Schulden im städtischen Haushalt.